Legionellen-Ausbruch im Pflegeheim: Der erste Fall ist das Signal
Zwölf Patienten eines Klinikums in Brandenburg erkrankten 2002 und 2003 an der Legionärskrankheit, einer schweren Lungenentzündung durch Legionellen. Die Fälle gehörten zu zwei Ausbrüchen, beide in Gebäudeteilen eines Neubaus, die gerade erst bezogen worden waren. Das Landesgesundheitsamt hat sie später im Epidemiologischen Bulletin des Robert Koch-Instituts (RKI) aufgearbeitet.
Ein zweites Beispiel ist ein Pflegeheim in Bielefeld (Nordrhein-Westfalen). Ende 2019 musste das Haus mit rund 100 Plätzen wegen eines starken Legionellenbefalls auf unbestimmte Zeit schließen. Die Bewohner mussten kurzfristig woanders unterkommen, und das Gebäude brauchte eine grundlegende Sanierung, so die Pflegebedarfsplanung der Stadt Bielefeld.
Beides klingt nach seltenen Ausnahmen. Die Lehre daraus betrifft aber jedes Heim, und sie hat weniger mit Katastrophen zu tun als mit guter Vorbereitung.
Warum schon der erste Fall zählt
Die beiden größten Ausbrüche, die dem RKI bis 2021 gemeldet wurden, gab es in Ulm und in Warstein, und beide hingen mit Verdunstungskühlanlagen zusammen. Das sind Anlagen, die Wärme loswerden, indem sie Wasser verdunsten lassen (Epidemiologisches Bulletin 42/2021). In Ulm waren es rund 60 Fälle, in Warstein mehr als 160. Die meisten Ausbrüche sehen ganz anders aus: klein und unauffällig.
Gemeldet werden vor allem Einzelfälle von Legionärskrankheit. Nur rund 5 % der Fälle eines Jahres gehören zu einer Häufung, also zu mehreren Erkrankungen, die vermutlich dieselbe Quelle haben. Und mehr als die Hälfte dieser Häufungen (54 %) zählt gerade einmal zwei Erkrankte.
Auf einen Blick
Das Problem: Zwischen zwei Fällen derselben Häufung können Monate liegen. Dazu kommt, dass sich Ansteckungen in Krankenhäusern und Pflegeheimen an keine Jahreszeit halten, auch wenn die Zahlen insgesamt im Sommer und Herbst am höchsten sind. Wer erst beim zweiten Fall reagiert, hat womöglich schon Monate verloren.
Deshalb setzt die Empfehlung des RKI früher an (RKI-Hinweise für den öffentlichen Gesundheitsdienst). Hat sich ein erkrankter Mensch in der wahrscheinlichen Ansteckungszeit im Heim aufgehalten, sollte eine Untersuchung vor Ort sofort klären, wie es zur Ansteckung kam, und bei Bedarf auch die Wasserleitungen des Hauses einbeziehen, damit sich möglichst keine weiteren Fälle anschließen. Ob Ihre letzte Legionellenprüfung unauffällig war, spielt dafür laut RKI keine Rolle.
Im Alltag heißt das: Das Thema kann auf zwei Wegen auf Ihrem Schreibtisch landen, über einen erkrankten Bewohner oder über einen Laborbefund, auch ganz ohne Erkrankung. Erreicht eine Probe den Maßnahmenwert von 100 KBE pro 100 ml (KBE steht für koloniebildende Einheiten, die Einheit, in der das Labor Bakterien zählt), legt die Trinkwasserverordnung fest, was als Nächstes passiert. Welche Schritte das sind, von der Anzeige beim Gesundheitsamt bis zur Nachuntersuchung, lesen Sie im Beitrag über das Vorgehen bei Legionellen.
Was vorher schriftlich feststehen sollte
Wird ein Fall bekannt, bleibt wenig Zeit zum Überlegen. Die Gesundheitsbehörden, die die Brandenburger Ausbrüche begleitet haben, zogen daraus eine klare Lehre: Technik, Hygiene und Gesundheitsamt sollten die Maßnahmen gegen Legionellen gemeinsam festlegen und aufschreiben, ebenso den Ablauf bei einem Ausbruch. Und das Personal sollte darin geschult werden.
Geschrieben war das für eine Klinik. Im Heim sitzen andere Leute am Tisch, aber die Aufgabe ist dieselbe. Einen Ort dafür haben Sie schon: Ein Pflegeheim muss seine Abläufe zur Infektionshygiene ohnehin in einem Hygieneplan festhalten (§ 35 Abs. 1 IfSG). Genau dort hinein gehören auch die Antworten auf vier Fragen, am besten, bevor jemand erkrankt:
- Wer entscheidet? Wer darf eine Dusche sperren, endständige Filter einbauen lassen oder eine Desinfektion in Auftrag geben, auch am Wochenende? (Endständige Filter sitzen direkt an Dusche oder Hahn.) Gerade das Sperren und das Desinfizieren der Leitungen sollten vorher zwischen Haustechnik, den Hygieneverantwortlichen Ihres Hauses und dem Gesundheitsamt abgesprochen sein.
- Wer ruft wen an? Wer spricht mit dem Gesundheitsamt, und wer sagt Bewohnern, Angehörigen und dem Team Bescheid?
- Wer nimmt Proben, und wo? Für die regelmäßigen Proben sollten Entnahmestellen, Bedingungen und Intervalle schriftlich feststehen. Festlegen sollten sie Technik, Hygiene und Gesundheitsamt gemeinsam, wenn nötig mit dem Labor. Gibt es einen konkreten Anlass, etwa eine Erkrankung, kommen weitere Entnahmestellen dazu, damit sich klären lässt, ob das Wasser dahintersteckt.
- Wer achtet auf Lungenentzündungen? Für Kliniken raten die Behörden, im Krankenhaus erworbene Lungenentzündungen systematisch zu erfassen und Legionellen als Ursache mitzudenken. Im Heim heißt das: Wer bemerkt, wenn Bewohner mit Lungenentzündung ins Krankenhaus kommen, und wer fragt nach, ob Legionellen die Ursache sind?
Was sonst noch zur Trinkwasserhygiene im Heim gehört, zeigt unsere Seite für Pflegeheime. Für Kliniken finden Sie mehr auf unserer Seite zur Trinkwasserhygiene im Krankenhaus.
Fragen an Ihre Haustechnik
Sie müssen nicht vom Fach sein, um diese Fragen in der nächsten Besprechung zu stellen. Und hat jemand auf eine davon keine klare Antwort, wissen Sie, womit Sie anfangen.
- Welche Duschen werden kaum benutzt, auch in belegten Zimmern, zum Beispiel weil eine Bewohnerin im Bett gewaschen wird? Und wo steht, wann dort zuletzt Wasser lief?
- Wer spült diese Duschen (lässt also das abgestandene Wasser ablaufen, damit frisches nachkommt), und wo wird jede Spülung eingetragen? Wie oft und wie lange, erklärt unser Beitrag zur Hygienespülung.
- Welche Bereiche standen länger leer, wurden umgebaut oder neu bezogen, und wie wurden sie wieder in Betrieb genommen? Die Brandenburger Ausbrüche traten genau in solchen frisch bezogenen Gebäudeteilen auf.
- Gibt es Hähne oder Duschen, an denen das kalte Wasser nicht mehr richtig kalt ankommt? Warum das zählt, erklärt unser Beitrag darüber, wie sich Legionellen vermehren.
- Wann wurde zuletzt auf Legionellen untersucht, und wo liegt der Befund?
- Wer bekommt einen Laborbefund als Erstes zu sehen, und wer liest ihn noch am selben Tag?
Für die Duschen können Sie einen Teil dieser Fragen abgeben. Das Hygienespülgerät für Aufputz-Armaturen von Aqvior sitzt hinter der vorhandenen Armatur und erkennt, wann eine Dusche 72 Stunden lang nicht benutzt wurde, auch im belegten Zimmer oder in einem Trakt, der gerade leer steht. Dann spült es die Dusche vorbeugend. Bei Bedarf lässt sich der Abstand kürzer einstellen.
Jede Spülung wird mit Zeitstempel, Dauer und Wassertemperatur im Web-Dashboard festgehalten und bleibt zehn Jahre abrufbar. Wer im Haus mit dem Dashboard arbeitet, bekommt jeden Monat eine Übersicht, und der Nachweis lässt sich auf Knopfdruck als PDF herunterladen. So sehen Sie jederzeit, welche Dusche wann zuletzt gelaufen ist, ohne dass jemand eine Liste führt.
Häufige Fragen
Ab wann spricht man von einem Legionellen-Ausbruch?
Ab zwei Erkrankten, die sich vermutlich an derselben Quelle angesteckt haben. Das RKI wertet zwei oder mehr Fälle von Legionärskrankheit als Häufung, wenn höchstens zwei Jahre zwischen ihnen liegen und die Erkrankten sich entweder am selben Ort angesteckt haben oder ihre Wohnungen an dieselbe Trinkwasserinstallation angeschlossen sind. Ein einzelner Fall ist also noch kein Ausbruch, aber schon ein Grund, genau hinzusehen.
Wie häufig sind Legionellen-Ausbrüche in Pflegeheimen?
Das RKI weist für Heime keine Ausbrüche aus, sondern Fälle, und deren Anteil ist klein, aber gewachsen. 2020 zählte das RKI 39 der 1.281 gemeldeten Fälle als pflegeheimassoziiert, also Fälle bei Menschen, die in einem Senioren- oder Pflegeheim lebten: 3,0 %. 2010 waren es 9 von 692 Fällen, das sind 1,3 %. Mit der alternden Bevölkerung allein lässt sich dieser Anstieg laut RKI nicht erklären.
Sollte schon ein einzelner Legionellen-Fall im Heim untersucht werden?
Ja. Das RKI rät dazu schon beim ersten Fall. Lebte ein Bewohner mit Legionärskrankheit in der Zeit, in der er sich vermutlich angesteckt hat, im Heim, sollte das Heim sofort untersucht werden, bei Bedarf auch die Wasserleitungen des Hauses. Daran ändert auch ein früheres unauffälliges Ergebnis nichts. Wer dann was tut, steht am besten schon vorher im Hygieneplan.
Quellen
- Landesgesundheitsamt Brandenburg (2004): Zu zwei nosokomialen Legionellose-Ausbrüchen in einem Klinikum im Land Brandenburg. Epidemiologisches Bulletin 11/2004, Robert Koch-Institut
- Stadt Bielefeld: Bedarfsplanung der Stadt Bielefeld für stationäre und teilstationäre Pflegeplätze 2020-2022, Juli 2020
- Brodhun B, Buchholz U (2021): Epidemiologie der Legionärskrankheit in Deutschland: Entwicklungen in den Jahren 2010 bis 2020. Epidemiologisches Bulletin 42/2021, Robert Koch-Institut. DOI: 10.25646/9144.2
- Robert Koch-Institut (2024): Sicherung der hygienischen Qualität von untersuchungspflichtigen Trinkwasserinstallationen durch die Trinkwasserverordnung, Stand 30.04.2024
- Gesetze im Internet: Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 35 Infektionsschutz in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe, Verordnungsermächtigung
Vorbereitet sein, bevor der erste Fall kommt
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Die Inhalte dieses Artikels dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine rechtliche, technische oder gesundheitliche Beratung im Einzelfall. Angaben zu Legionellen und damit verbundenen Gesundheitsrisiken sind allgemeiner Natur und stellen weder eine medizinische Beratung noch eine Bewertung einer konkreten Trinkwasseranlage dar. Für die Umsetzung in Ihrem Betrieb sollten Sie die konkrete Situation mit dem zuständigen Gesundheitsamt abstimmen. Dieser Artikel enthält Links zu Produkten von Aqvior.