Hygienespülung im Trinkwasser: wie lange & wie oft?

Eine Hygienespülung ist ein automatischer Wasseraustausch an einer Entnahmestelle, der das stehende Wasser ersetzt, bevor Legionellen sich vermehren können. Bei der Hygienespülung im Trinkwasser muss der vollständige Wasseraustausch spätestens alle 72 Stunden erfolgen. Gespült wird bis zur Temperaturkonstanz, also bis das stagnierende Wasser vollständig ausgetauscht ist. Je nach Leitungsvolumen dauert das zwischen etwa 30 Sekunden und mehreren Minuten pro Entnahmestelle.

Auf einen Blick

  • Wasseraustausch spätestens alle 72 Stunden je Entnahmestelle (VDI 6023 Blatt 1, bestimmungsgemäßer Betrieb)
  • Spülen bis zur Temperaturkonstanz, Entnahmestelle voll geöffnet
  • Kalt- und Warmwasser getrennt austauschen
  • Über 7 Tage Stagnation: vollständiger Wasseraustausch nach DVGW W 551-3, über 4 Wochen zusätzlich mikrobiologische Kontrolle
  • Betriebspflicht mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (§ 13 TrinkwV 2023)
Wasser strömt aus einer Dusche, Sinnbild für den regelmäßigen Wasseraustausch, automatische Hygienespülung
Regelmäßiger Wasseraustausch hält die Anlage im bestimmungsgemäßen Betrieb und verhindert Stagnation.

Wie oft ist eine Hygienespülung nötig?

Die VDI 6023 Blatt 1 wertet einen fehlenden Wasseraustausch über mehr als 72 Stunden als Betriebsunterbrechung; die konkreten Betriebs- und Instandhaltungsmaßnahmen regelt das Begleitblatt VDI 3810 Blatt 2 / VDI 6023 Blatt 3. Das Intervall gilt pro Entnahmestelle, nicht pro Gebäude: eine Dusche, die seit vier Tagen nicht genutzt wurde, ist fällig, auch wenn das Haus gut ausgelastet ist.

Wie lange muss gespült werden?

Welche Maßnahme fällig ist, hängt davon ab, wie lange das Wasser gestanden hat. Die folgende Einstufung fasst zusammen, was ab welcher Stagnationsdauer zu tun ist:

Einstufung nach VDI 3810 Blatt 2 / VDI 6023 Blatt 3 (Tabelle 2), DIN EN 806-5 und DVGW-Arbeitsblatt W 551-3 (A). Eigene Darstellung.

Temperaturkonstanz bedeutet, dass das Wasser an der Entnahmestelle dieselbe Temperatur erreicht hat wie das frische Wasser in der Zuleitung. Kalt- und Warmwasser sind getrennt zu betrachten: kalt bis es dauerhaft kalt bleibt, warm bis es heiß ankommt.

Warum die Entnahmestelle voll geöffnet sein muss

Die VDI 6023 Blatt 1 verlangt bei Stagnationsspülungen eine turbulente Strömung. Ein halb geöffneter Hahn erreicht diesen Volumenstrom nicht, und das Wasser wird nicht vollständig ausgetauscht. In weitläufigen Anlagen müssen für die Verteilleitungen mehrere Entnahmestellen gleichzeitig laufen.

In welcher Reihenfolge wird gespült?

Gespült wird grundsätzlich von der Zuleitung nach außen zur entferntesten Entnahmestelle, damit frisches Wasser das gesamte Netz durchläuft. Kalt- und Warmwasser werden getrennt behandelt. Bei mehreren Strängen beginnt man an der Stelle, die dem Hausanschluss am nächsten liegt, und arbeitet sich zu den peripheren Entnahmestellen vor.

Entscheidend ist, dass wirklich jede Entnahmestelle erreicht wird. Eine einzige vergessene Dusche genügt, um einen stagnierenden Bereich zu hinterlassen, in dem sich Legionellen ungestört vermehren. Genau diese lückenlose Abdeckung ist der Grund, warum die Dokumentation je Entnahmestelle so wichtig ist.

Warum manuelles Spülen in der Praxis scheitert

Ohne Messung ist das Ende der Spülung nicht erkennbar, also wird aufgerundet, jeden Tag, an jeder Dusche. Dazu kommt die Frage davor: Welche Entnahmestelle ist überhaupt fällig? Wann zuletzt geduscht wurde, steht in keinem Belegungssystem.

Wie Aqvior das automatisiert

Automatische Hygienespülung: was sie anders macht

Die Anforderung ändert sich nicht, wenn automatisch statt von Hand gespült wird. Es bleibt derselbe vollständige Wasseraustausch, an derselben Entnahmestelle, im selben Intervall. Was sich ändert, sind genau die drei Stellen, an denen das Spülen von Hand scheitert.

Fällig ist, wo 72 Stunden nichts gelaufen ist

Eine automatische Hygienespülung zählt nicht die Tage im Kalender, sondern die Stunden seit der letzten Entnahme an dieser einen Stelle. Läuft an einer Dusche 72 Stunden kein Wasser, spült sie selbsttätig. Wird normal geduscht, spült sie nicht, denn die Nutzung ist bereits der Wasseraustausch.

Weil sie bei 72 Stunden spült, erreicht die Dusche die nächste Stufe der Stagnationsdauer gar nicht erst. Die Stufen oben gelten für Entnahmestellen, an denen niemand gespült hat.

Das ist der Unterschied, der im Pflegeheim und in der Klinik am schwersten wiegt. Die Belegungsliste sagt, wer in einem Zimmer wohnt. Sie sagt nicht, wann dort zuletzt Wasser gelaufen ist. Eine Bewohnerin, die am Bett gewaschen wird, ein Patient, der drei Wochen auf einer anderen Station liegt: das Zimmer ist belegt, die Dusche steht still.

Die Spülung wird eingestellt, nicht geschätzt

Wir lassen nicht einfach Wasser laufen. Die Spülung wird auf die Anlage eingestellt, und Temperatur, Dauer und Zeitpunkt werden bei jeder Spülung gemessen und protokolliert.

Das Protokoll entsteht während der Spülung

Jede Spülung landet im Dashboard: Zeitpunkt, Dauer, Volumen und die Temperatur. Kein Haken auf einer Liste, sondern ein Messwert je Entnahmestelle und je Vorgang.

Die Einrichtungsleitung hat direkten Zugang zur Auswertung und erhält monatlich eine Übersicht über die Einhaltung des Intervalls an allen angeschlossenen Duschen. Die Aufzeichnungen bleiben zehn Jahre abrufbar. Das Dashboard ansehen

72 Stunden sind das Maximum, nicht das Ziel

Wo besondere Anforderungen bestehen, etwa in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, sind kürzere Intervalle erforderlich.

Was im Gebäude dafür passieren muss

Nachgerüstet wird ohne Badsanierung, je Zimmer eine Dusche, in weniger als einer Stunde. Gespült wird nur, wenn die Dusche frei ist. Das Zimmer bleibt am selben Tag belegbar.

Was sie nicht ersetzt

Die automatische Spülung hält an der Dusche den Wasseraustausch aufrecht, den der bestimmungsgemäße Betrieb verlangt. Andere Entnahmestellen behalten ihre eigene Spülroutine. Sie ersetzt weder die Untersuchungspflicht noch die Risikoabschätzung, wenn der Maßnahmenwert erreicht ist, und sie korrigiert keine Anlage, die zu warm oder zu kalt gefahren wird.

Für Ihre Einrichtung

Das Intervall gilt für jede Einrichtung gleich; der Aufwand unterscheidet sich nach Betriebsart.

Spülen ohne Schätzen, jede Spülung gleich und dokumentiert

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Häufige Fragen

Muss jede Hygienespülung dokumentiert werden?

Der Betreiber muss den regelmäßigen Wasseraustausch nachweisen können. Deshalb wird jede Spülung je Entnahmestelle mit Datum festgehalten, denn ohne diese Aufzeichnung ist der Nachweis bei einer Kontrolle nicht zu führen.

Was gilt nach längerem Leerstand oder Urlaub?

Nach einer Betriebsunterbrechung richtet sich die Maßnahme nach der Dauer der Stagnation. Bis drei Tage genügt Spülen bis zur Temperaturkonstanz; ab 72 Stunden bis sieben Tage muss das Wasser mindestens fünf Minuten an mehreren Entnahmestellen gleichzeitig laufen. Bei längerem Stillstand ist ein vollständiger Wasseraustausch nach DVGW W 551-3 vorgesehen. Nach mehr als vier Wochen kommen mikrobiologische Kontrolluntersuchungen in Kalt- und Warmwasser hinzu. Ausführlich: was nach längerem Stillstand fällig ist.

Zählt die normale Nutzung einer Dusche schon als Spülung?

Ja. Wird eine Entnahmestelle mindestens alle 72 Stunden benutzt, gilt der Wasseraustausch als bestimmungsgemäß erfüllt und eine zusätzliche Spülung entfällt. Bleibt die Nutzung aus, begünstigt die Stagnation das Wachstum von Legionellen.

Wer haftet, wenn nicht regelmäßig gespült wird?

Verantwortlich ist der Betreiber der Trinkwasser-Installation, der sie mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betreiben muss (§ 13 TrinkwV 2023). Werden Wasseraustausch und Spülung vernachlässigt, trägt er die Folgen, etwa wenn die Legionellenprüfung eine Überschreitung ergibt.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Hygienespülung?

Die Trinkwasserverordnung nennt die Hygienespülung nicht ausdrücklich, verlangt aber den Betrieb mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (§ 13 TrinkwV 2023). Der dort maßgebliche Wasseraustausch alle 72 Stunden nach VDI 6023 Blatt 1 macht die regelmäßige Spülung faktisch verbindlich, sobald die normale Nutzung ihn nicht sicherstellt.