Aufputz-Duscharmatur mit laufendem Wasser, automatische Hygienespülung nach 72 Stunden

Alle 72 Stunden. Aber ab wann zählt es?

Wer ein Hotel führt, kennt die 72-Stunden-Regel aus der VDI/DVGW 6023: Das Wasser in jeder Leitung muss spätestens alle drei Tage vollständig ausgetauscht sein. Klingt klar. Aber in der Praxis bleibt eine Frage offen, und sie ist alles andere als trivial: Ab wann beginnt diese Frist? Nach dem letzten Gast? Ab Mitternacht? Wer trägt die Verantwortung, wenn die Belegung unregelmäßig ist und niemand mit Sicherheit sagen kann, wann Dusche 214 zuletzt lief?

So funktioniert die 72-Stunden-Frist: Die Norm verlangt einen vollständigen Wasseraustausch binnen 72 Stunden an jeder Entnahmestelle, sobald das Wasser nicht durch die normale Nutzung ausgetauscht wird. Die Frist beginnt, sobald die Dusche stillsteht. Wird sie nach 71 Stunden genutzt, beginnt die Frist neu. Bleibt sie länger stehen, muss gespült werden. Das Problem für Hotels: Welche Duschen wann zuletzt liefen, ist ohne technische Unterstützung nicht nachvollziehbar.


Warum es überhaupt eine Frist gibt

Stehendes Wasser bietet Legionellen ideale Bedingungen, sobald Wärme dazukommt. Zwischen 25 und 55 °C vermehren sie sich exponentiell, wie ein Sauerteig bei Raumtemperatur. Die VDI/DVGW 6023 verlangt deshalb, dass sämtliches Wasser in einer Trinkwasser-Installation nach spätestens 72 Stunden ausgetauscht sein muss. Das ist keine Kann-Empfehlung, sondern die anerkannte Regel der Technik, auf die sich Gesundheitsämter und Gerichte berufen, wenn sie die Betriebsweise einer Anlage bewerten.

Warum genau 72 Stunden? Weil das Intervall kurz genug ist, um das Risiko einer Vermehrung auf ein vertretbares Maß zu begrenzen, wenn die Installation ansonsten hygienisch korrekt ausgelegt und betrieben ist. Länger wird es riskant, kürzer wäre zwar sicherer, aber praktisch oft nicht umsetzbar. Die 72 Stunden sind also ein Kompromiss zwischen Hygiene und Machbarkeit, den der Betreiber einhalten muss, sobald die Nutzung allein den Wasseraustausch nicht sicherstellt.

Hotels treffen dabei drei Pflichten gleichzeitig: Sie müssen die Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik betreiben, was den 72-Stunden-Rhythmus einschließt. Sie müssen das Trinkwasser mindestens einmal jährlich auf Legionellen untersuchen lassen, wenn die drei Bedingungen des § 31 TrinkwV zusammentreffen: eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung, Duschen oder andere Einrichtungen mit Vernebelung, und die Abgabe im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit. Das trifft auf die allermeisten Hotels zu. Und sie haften persönlich, wenn etwas schiefgeht, weil sie das Wasser in einem Zustand bereitgestellt haben, der den Anforderungen nicht entspricht.

Wann beginnt die Frist konkret?

Das ist die Frage, die sich in der Praxis stellt: Läuft die 72-Stunden-Frist ab dem Moment, in dem die Dusche zuletzt benutzt wurde, oder gibt es einen festen Nullpunkt, zum Beispiel Mitternacht? Die Antwort ist eindeutig, aber sie bedeutet Aufwand: Die Frist beginnt mit dem Ende der letzten Nutzung. Fehlender Wasseraustausch über mehr als 72 Stunden gilt als Betriebsunterbrechung. Es gibt keinen täglichen Reset um null Uhr.

Das heißt konkret: Wenn ein Gast am Montag um 9 Uhr morgens duscht und dann abreist, beginnt die Frist genau dann. Sie läuft bis Donnerstag, 9 Uhr. Wird die Dusche in dieser Zeit nicht benutzt, muss sie spätestens dann gespült werden. Zieht ein neuer Gast am Mittwoch ein und duscht, ist die Frist unterbrochen und beginnt mit dieser Nutzung neu. Bleibt das Zimmer aber bis Freitag leer, ist der 72-Stunden-Rhythmus längst überschritten, und die Stagnation hat begonnen.

Warum das wichtig ist: Weil niemand mit bloßem Auge erkennen kann, wann eine Dusche zuletzt gelaufen ist. Ein PMS erfasst Check-ins und Check-outs, aber nicht den Zeitpunkt, an dem das Wasser in Zimmer 214 zuletzt durch die Leitung geflossen ist. Das bedeutet, dass der Betreiber entweder jede Nutzung dokumentiert, was praktisch unmöglich ist, oder aus Sicherheitsgründen früher spült, als nötig wäre. Beides kostet: Zeit, Wasser, Energie, Personal.

Was bei unregelmäßiger Belegung passiert

Hotels mit konstanter Auslastung haben es noch vergleichsweise einfach, weil der natürliche Wechsel der Gäste die meisten Duschen binnen drei Tagen durchspült. Aber sobald die Belegung schwankt, wird es kompliziert: Der Flügel, der nur im Sommer belegt ist. Die Zimmer am Ende des Gangs, die seltener verkauft werden. Die barrierefreien Zimmer, die Wochen lang leer stehen. Genau dort steht das Wasser, und genau dort wächst das Risiko.

Die Norm unterscheidet je nach Dauer der Unterbrechung, wie wieder in Betrieb genommen werden muss: Bis zu sieben Tage genügt eine Spülung für mindestens fünf Minuten an mehreren gleichzeitig voll geöffneten Entnahmestellen, damit in den Zuleitungen turbulente Strömung erreicht wird. Über sieben Tage, aber maximal vier Wochen, verlangt die Norm bereits einen vollständigen Wasseraustausch nach DVGW W 557. Das ist eine Reinigungs- und Desinfektionsspülung, die nur ein Fachbetrieb durchführt. Länger als vier Wochen, und die Installation muss vor der Wiederinbetriebnahme mikrobiologisch untersucht werden.

Was das für Sie bedeutet: Wer nicht nachweisen kann, wann eine Dusche zuletzt lief, muss im Zweifel so spülen, als wäre die längere Unterbrechung eingetreten. Das ist der Mechanismus, der die Unsicherheit teuer macht. Nicht das Spülen selbst, sondern das Nichtwissen, welches Spülen gerade nötig ist.

Was die Norm unter „Spülen" versteht

Ein Hahn aufdrehen reicht nicht. Die VDI 6023 verlangt zwei Dinge gleichzeitig: Temperaturkonstanz bis einigermaßen kaltes Wasser kommt, und turbulente Strömung. Das bedeutet, dass das Wasser nicht nur laufen muss, bis es sich kühl anfühlt, sondern dass es mit ausreichend hoher Geschwindigkeit durch die Leitung strömt, um auch die Zuleitungen zu durchspülen. Bei Einzelleitungen erreichen Sie das, indem Sie die Dusche voll aufdrehen. Bei Verteilerleitungen müssen mehrere Entnahmestellen gleichzeitig offen sein, sonst bleibt das Wasser in der Zuleitung stehen, auch wenn es an der einzelnen Dusche läuft.

Das ist der Grund, warum manuelles Spülen so aufwendig ist: Es reicht nicht, nacheinander durch alle Zimmer zu gehen. Für die Zuleitungen müssen mehrere Duschen desselben Strangs gleichzeitig laufen. Das bedeutet mehrere Personen zur selben Zeit, an verschiedenen Stellen, mit genau getakteten Öffnungszeiten. Wer das allein macht, spült entweder nur die Endstrecke, oder er braucht mehrere Durchgänge. Beides verfehlt die Norm oder kostet zusätzliche Stunden.

Und dann ist da noch die Frage, wie lange. Die korrekte Spüldauer hängt vom Rohrvolumen ab: Je länger die Leitung, desto mehr muss ablaufen, bis das Standwasser vollständig ausgetauscht ist. Ohne Berechnung schätzen die meisten großzügig, weil niemand das Risiko eingehen will, zu früh aufzuhören. Die Imprecision schiebt die Dauer systematisch nach oben, und jede zusätzliche Minute kostet Wasser, Energie und Arbeitszeit.

Wie sich das lösen lässt

Es gibt drei Wege, die 72-Stunden-Pflicht zu erfüllen: manuelle Spülpläne, zentrale Spülstationen oder automatische Hygienearmaturen direkt an den Entnahmestellen. Alle drei haben ihre Berechtigung, je nachdem, wo die Installation steht und welche Risiken tragbar sind.

Manuelle Spülpläne bedeuten genau das: Jemand geht durch, öffnet die Duschen, wartet, dokumentiert. Das funktioniert, solange die Anzahl der Entnahmestellen überschaubar ist und die Belegung stabil genug, um vorhersehbare Routinen aufzubauen. Der Nachteil ist der Aufwand und die Fehleranfälligkeit, weil die Dokumentation nur so gut ist wie die Disziplin der Ausführenden. Ein vergessener Eintrag, eine unklare Uhrzeit, und bei der Inspektion fehlt der Nachweis.

Zentrale Spülstationen spülen an einem Punkt im Netz, oft am Ende einer Steigleitung. Sie sind einfach einzubauen, aber sie erreichen nur die Verteilerleitungen, nicht die einzelnen Stichleitungen zu den Duschen. Für Hotels mit vielen Zimmern und individuellen Zuleitungen ist das nur eine Teillösung.

Aqvior setzt direkt an der Dusche an, weil dort das größte Risiko liegt: Die Dusche ist die Entnahmestelle mit dem höchsten Aerosolvolumen über die längste Dauer, direkt in der Atemzone des Gastes. § 31 Abs. 1 Nr. 2 TrinkwV nennt Duschen als konkretes Beispiel für Einrichtungen, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt, und die Untersuchungspflicht gilt genau dann, wenn solche Einrichtungen vorhanden sind. Die Aufputz-Duscharmatur mit integrierter Hygienespülung ersetzt die manuelle Spülrunde für genau diesen kritischen Punkt: Sie zählt ab der letzten Nutzung, spült automatisch nach 72 Stunden, dokumentiert jede Spülung im Web-Dashboard und macht die Frage „ab wann?" zu einem technischen Detail, das die Armatur selbst verwaltet. Retrofit, ohne Badsanierung, in unter einer Stunde. Andere Entnahmestellen behalten ihre eigene Routine, aber die Dusche, die das größte Legionellen-Risiko trägt, ist abgesichert.


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Die Hygienespülung läuft ab dem Moment, an dem das Wasser stillsteht. Aqvior zählt von selbst und dokumentiert lückenlos. Inspektionsbereit, ohne manuelle Nachverfolgung.

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Häufige Fragen

Zählt die Frist ab dem letzten Gast oder ab Mitternacht?

Die 72-Stunden-Frist beginnt mit der letzten Nutzung der Dusche, nicht ab einem festen Zeitpunkt. Duscht ein Gast am Montag um 9 Uhr und reist ab, läuft die Frist bis Donnerstag, 9 Uhr. Wird die Dusche in dieser Zeit nicht benutzt, muss sie spätestens dann gespült werden. Es gibt keinen täglichen Reset.

Was passiert bei unregelmäßiger Belegung?

Zimmer, die nur selten verkauft werden oder saisonal leer stehen, sind genau das Problem: Das Wasser steht länger, als die 72 Stunden erlauben, und ohne Nachverfolgung weiß niemand, wann die Dusche zuletzt lief. Wer das nicht dokumentieren kann, muss im Zweifel so spülen, als wäre die längere Unterbrechung eingetreten, was teurer und aufwendiger ist.

Muss ich jeden Tag nachhalten, wann welche Dusche zuletzt benutzt wurde?

Nicht jeden Tag, aber alle 72 Stunden. Praktisch bedeutet das: Entweder Sie dokumentieren jede Nutzung, oder Sie spülen pauschal öfter als nötig, weil Sie es nicht wissen. Beides kostet. Automatische Hygienearmaturen zählen von selbst ab der letzten Nutzung und dokumentieren jede Spülung, sodass Sie weder nachhalten noch raten müssen.


Quellen

  1. VDI/DVGW (2022): VDI/DVGW 6023 Blatt 1 – Hygiene in Trinkwasser-Installationen
  2. Bundesministerium der Justiz (2023): § 31 TrinkwV – Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec.
  3. Bundesministerium der Justiz: § 73 IfSG – Bußgeldvorschriften
  4. Bundesgesundheitsministerium (2023): Trinkwasserverordnung und Legionellen – Stammtext (in German)

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